Praktischer Hinweis zur „Karfreitagsregelung“

Für das Ansuchen eines persönlichen Feiertages (für Karfreitag) beim Arbeits-, Dienstgeber ist der 5. April 2019 das letztmöglich Datum zur Einreichung. Angesucht werden muss ein persönlicher Feiertag, damit der Karfreitag auch wirklich genehmigt werden muss. Ein Ansuchen um einen normalen Urlaubstag reicht nicht!